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   VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23.NW   

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VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23.NW (https://dejure.org/2023,11665)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.05.2023 - 1 L 325/23.NW (https://dejure.org/2023,11665)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 1 L 325/23.NW (https://dejure.org/2023,11665)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Einstweiliger Rechtschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens auch nicht auf bloße Mutmaßungen oder Unterstellungen hin verlangt werden (siehe BVerwG, Urteil vom 05.07.2001, 3 C 13.01, juris Rn. 26).

    6 Die Schlussfolgerung aus der Nichtbeibringung oder der nicht fristgerechten Beibringung eines geforderten Gutachtens auf die fehlende Fahreignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen darf aber nur dann gezogen werden, wenn die Beibringung eines Gutachtens zu Recht angeordnet wurde, mithin formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 - und 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, beide juris).

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens auch nicht nur auf bloße Mutmaßungen oder Unterstellungen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U. v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss in solchen Fällen vielmehr ihren ggf. weiterbestehenden Eignungsbedenken in einem neuen Verwaltungsverfahren mit einer ordnungsgemäßen Gutachtensanordnung nachgehen (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, juris).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16.14 -, juris Rn. 9; BayVHG, Beschluss vom 19. März 2019 - 11 CS 19.387 -, juris Rn. 17).

    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium unter Umständen (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    - 11 ZB 22.261 -, juris Rn. 33 m. w. N).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. April 2010 - 10 B 10426/10.OVG -, n. v.; VGH BW, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, NJW 2012, 3321).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    6 Die Schlussfolgerung aus der Nichtbeibringung oder der nicht fristgerechten Beibringung eines geforderten Gutachtens auf die fehlende Fahreignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen darf aber nur dann gezogen werden, wenn die Beibringung eines Gutachtens zu Recht angeordnet wurde, mithin formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 - und 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    So führt auch eine nur teilweise Rechtswidrigkeit in einer einheitlichen Gutachtensanordnung regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der kompletten Gutachtensanordnung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 11 CS 19.1733 -, juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16.14 -, juris Rn. 9; BayVHG, Beschluss vom 19. März 2019 - 11 CS 19.387 -, juris Rn. 17).
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